Allgemeine Geschäftsbedingungen - Geschäftspartner
Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Anwendung
1. Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, staatlichen Stellen und speziellen Herrschaftsgütern (im Folgenden: der "Käufer").
2. Diese Bedingungen gelten auch für weitere Geschäfte mit dem Käufer, soweit das Geschäft Transaktionen ähnlicher Art enthält.
§ 2 Bestellungen
1. Unsere Angebote sind stets unverbindlich. Bestellungen und Nebenabreden gelten nur dann als von uns angenommen, wenn sie schriftlich bestätigt werden.
§ 3 Preise, Zahlungsbedingungen
1. Die Berechnung der Preise erfolgt in Euro. Es gelten ausschließlich die zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen Preise.
2. Sofern nichts anderes vereinbart ist, gelten unsere Preise ab Werk zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
3. Die Zahlungsbedingungen sind auf der Rechnung angegeben.
4. Die Verzugszinsen betragen 8% über dem Basiszinssatz. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
§ 4 Lieferung
1. Die voraussichtlichen Liefertermine werden von uns nach bestem Wissen und Gewissen angegeben, ohne dass wir eine Garantie für die Einhaltung des angegebenen Liefertermins übernehmen. Eine Abweichung des Liefertermins entbindet den Käufer nicht von der Verpflichtung zur Abnahme der Ware. Die Inverzugsetzung ist vertraglich ausgeschlossen, ebenso wie Schadenersatzansprüche und das Recht auf Rücktritt vom Vertrag wegen Lieferverzug.
2. Die Verfügbarkeit ist uns vorbehalten. Bei Behinderung durch höhere Gewalt, behördliche Maßnahmen, Betriebsstörungen, Rohstoffmangel, Unruhen und Streiks, Blockaden von Eisenbahnen oder dergleichen verlängern sich die Lieferfristen entsprechend.
3. Lieferungen erfolgen ab Werk auf Rechnung und Risiko des Käufers, ebenso wie bei frachtfreier Lieferung und in Fällen, in denen die Lieferung nicht am Erfüllungsort erfolgt. Für Beschädigungen und Verluste während des Transports übernehmen wir keine Haftung. Erteilt der Käufer keine besondere Anweisung zur Lieferung, erfolgt die Lieferung nach bestem Ermessen, jedoch ohne Verantwortung für die billigste Versandart.
4. Wir behalten uns das Recht vor, mengenmäßig 10% über oder unter der Bestellung des Käufers zu bleiben. Die Kosten für Waren, die innerhalb dieser Toleranz über der bestellten Menge geliefert werden, trägt der Käufer. Waren, die unter der bestellten Menge innerhalb dieser Toleranz geliefert werden, berechtigen nicht zur Nachlieferung; der Preis wird von uns entsprechend der niedrigeren Menge reduziert.
§ 5 Gewährleistung
1. Die Frist für Gewährleistungsansprüche beträgt 30 Tage, beginnend mit der Lieferung der gelieferten Ware an den Käufer. Dies gilt nicht, wenn das Gesetz eine längere Frist vorsieht.
2. Unmittelbar nach der Lieferung an den Käufer oder an einen von ihm benannten Dritten ist die gelieferte Ware sorgfältig zu untersuchen. Sie gelten als genehmigt, wenn uns nicht innerhalb von 7 Tagen nach Lieferung eine schriftliche Mängelanzeige zugeht.
3. Im Falle von Mängeln der Vertragsware sind wir berechtigt und verpflichtet, innerhalb einer angemessenen Frist nach unserer Wahl diese durch Waren mit ähnlichem Preis zu ersetzen. Im Falle einer für den Käufer exklusiv hergestellten Limited Edition sind wir nicht berechtigt, die Ware nachzubessern oder zu ersetzen und sind nur verpflichtet, den Kaufpreis entsprechend zu mindern. Im Falle eines Mangels, d.h. Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessene Verzögerung des Ersatzes (außer bei Limited Editions) kann der Käufer den Kaufpreis angemessen herabsetzen. Ein Vertrag, der aus mehreren Vertragsgegenständen besteht, kann wegen eines Mangels eines der Vertragsgegenstände nur dann gekündigt werden, wenn die verschiedenen Vertragsgegenstände dem Käufer in wechselseitiger Beziehung überlassen wurden und der Mangel die vertraglich übernommene Funktionalität insgesamt negativ beeinflusst.
4. Liegt ein von uns verschuldeter Mangel vor, kann der Käufer nach den Bestimmungen des Abschnitts 1. 6 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen Schadenersatz verlangen.
5. Gewährleistungsansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von den vereinbarten Bedingungen, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung des Papiers, bei Farbabweichungen, Musterabweichungen, unterschiedlichem Oberflächenglanz, die auf der Beschaffenheit des Rohmaterials beruhen, und bei Schäden, die nach Risikotransfer infolge fehlerhafter Behandlung, übermäßiger Beanspruchung oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nicht vertragsgemäß vorausgesetzt werden. Insbesondere bestehen keine Gewährleistungsansprüche für Artikel, die ohne Originalverpackung entnommen, transportiert, gelagert oder präsentiert wurden.
6. Die Gewährleistung entfällt ferner, wenn der Käufer den Kaufgegenstand ohne unsere Zustimmung ändert oder von einem Dritten ändern lässt und dadurch die Behebung von Mängeln unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem dieser Fälle hat der Käufer die Mehrkosten zu tragen, die durch seine Änderungen entstehen.
§ 6 Haftung auf Schadensersatz wegen Verschuldens
1. Unsere Haftung auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung, Vertragsverletzung, Verletzung von Vertragsverhandlungspflichten und unerlaubter Handlung ist nach diesem Abschnitt 6 unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschränkt, soweit ein Verschulden vorliegt.
2. Wir übernehmen keine Haftung
a. bei leichter Fahrlässigkeit unserer Organe, gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter oder sonstiger Erfüllungsgehilfen;
b. bei grober Fahrlässigkeit unserer nicht leitenden Angestellten oder sonstiger Erfüllungsgehilfen, soweit es sich nicht um die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten handelt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche der mangelfreien Lieferung, Schutz- und Pflegepflichten, die dem Käufer die vertragsgemäße Verwendung der Vertragsgegenstände und Pflichten ermöglichen, die dazu dienen, das Leben und den Körper von Personal des Käufers oder Dritter oder das Eigentum des Käufers vor schweren Schäden zu schützen.
3. Soweit wir nach Abs. 2 haften, ist der Schadensersatz auf diejenige Haftung beschränkt, die bei Vertragsschluss als mögliche Folge der Vertragsverletzung vorhersehbar ist oder unter Berücksichtigung der Sorgfalt vorhersehbar war. Indirekte Schäden und Folgeschäden, die Folgen von Mängeln des Vertragsgegenstandes sind, sind nur dann ersetzbar, wenn solche Schäden unter Berücksichtigung der bestimmungsgemäßen Verwendung des Vertragsgegenstandes typischerweise zu erwarten sind.
4. In Fällen der Haftung wegen leichter Fahrlässigkeit besteht unsere Verpflichtung zum Ersatz von Sach- und Personenschäden nur, soweit die Fahrlässigkeit die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder Kardinalpflichten betrifft. Wir haften jedoch nur, soweit die Schäden typischerweise im Zusammenhang mit dem Vertrag stehen und vorhersehbar sind.
5. Die vorgenannten Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten unserer Organe, gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und sonstigen Erfüllungsgehilfen.
6. Die Einschränkungen dieser Sek. 6 gilt nicht in Fällen unserer Haftung wegen vorsätzlichen Verhaltens, in Fällen garantierter Qualitätsmerkmale, in Fällen der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
1. Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag in voller Höhe vor. Dies gilt auch für alle weiteren Bestellungen des Käufers, auch wenn wir nicht ausdrücklich auf diese Bestimmung verweisen. Wir sind berechtigt, die Ware zurückzunehmen, wenn der Käufer vertragswidrig handelt.
2. Der Käufer ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln, solange das Eigentum nicht auf ihn übergegangen ist.
3. Die Weiterveräußerung der Vorbehaltsware ist dem Käufer im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb gestattet. Die Forderung des Kunden aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware wird uns vom Käufer bereits jetzt in Höhe des maximalen Rechnungsbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) abgetreten. Diese Abtretung gilt unabhängig von der Weiterveräußerung mit oder ohne Verarbeitung der Ware. Der Käufer ist neben unserem Recht berechtigt, auch nach der Abtretung Zahlung zu verlangen; unser Recht, vom Kunden Zahlung zu verlangen, wird durch das gleiche Recht des Käufers nicht berührt. Wir werden jedoch keine Zahlung verlangen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Verzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder keine Zahlungseinstellung vorliegt.
4. Wird die Vorbehaltsware mit Waren verarbeitet, die uns nicht gehören, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Ware zu den anderen Waren zum Zeitpunkt der Verarbeitung. Gleiches gilt für den Fall der Vermischung von Waren. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Ware des Käufers die Hauptsache ist, so wird vereinbart, dass der Käufer uns das anteilige Miteigentum überträgt und das durch die Vermischung entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahrt.
5. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Käufers insoweit freizugeben, als der Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt.
§ 8 Anzeigen / Zusätzliche Bestimmungen
1. Displays werden für Erstbestellungen unter bestimmten Bedingungen (Kauf eines Standard- oder Goldpakets) kostenlos zur Verfügung gestellt. Sie bleiben zu jeder Zeit Eigentum der Papierrepublik e.U. und haben den Zweck, nur Papierrepublik-Notebooks zu präsentieren.
2. Sofern wir für den Käufer Waren nach Zeichnungen, Spezifikationen, Modellen und Sonderausführungen liefern, sind sie für uns nur verbindlich, soweit es sich um Außenkonturen und technische Ausführungen handelt.
3. Entscheidend für die Qualität und die Ausführung ist das Muster, das wir vor der Lieferung zur Beurteilung zur Verfügung gestellt haben, sofern dies der Fall war. Die vorbehaltlose Genehmigung der Muster durch den Käufer schließt etwaige Mängelrügen aus, sofern die gelieferte Ware mit den Mustern übereinstimmt. Wir übernehmen keine Verantwortung für den vorgesehenen Zweck.
4. An allen unseren Angeboten und Kostenvoranschlägen sowie an allen unseren Zeichnungen, Abbildungen, Kalkulationen, Prospekten, Katalogen, Modellen und sonstigen Unterlagen und Werkzeugen behalten wir uns das Eigentum und/oder Urheberrecht vor. Dritten ist es nicht gestattet, diese Materialien ohne unsere ausdrückliche Zustimmung als solche oder inhaltlich zu erhalten. Der Käufer ist verpflichtet, erhaltene Materialien vollständig an uns zurückzugeben und eventuell angefertigte Kopien zu vernichten, wenn er sie nicht im ordnungsgemäßen Geschäftsgang benötigt oder wenn Verhandlungen zwischen den Parteien nicht zum Abschluss eines Vertrages führen.
5. Formen und Werkzeuge bleiben unser Eigentum, auch wenn die Kosten dafür Teil des Kaufpreises sind oder wenn die Kosten auf andere Weise vom Käufer erstattet werden.
6. Müssen wir nach Zeichnungen, Spezifikationen, Modellen usw. des Käufers hergestellte Waren liefern, haftet der Käufer für die Verletzung von Schutzrechten Dritter durch uns.
7. Farbabweichungen, Musterabweichungen und unterschiedliche Oberflächenglanzstufen, die auf der Beschaffenheit des Rohmaterials beruhen, sowie Toleranzen von Festigkeit, Format und Schnitt durch das verwendete Material sind vorbehalten.
§ 9 Erfüllungsort, Gerichtsstand
1. Erfüllungsort für alle Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis ist Wien, Österreich.
2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen uns und dem Käufer ist unser registrierter Geschäftssitz. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben unberührt.
3. Für die Geschäftsbeziehung zwischen uns und dem Käufer gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf.
4. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so wird dadurch die Wirksamkeit dieses Vertrages nicht berührt. Die Parteien sind verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt bzw. die das Leerzeichen ausfüllt.